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AGB

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

 

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur für die Geschäftsbeziehung zwischen der Thira Solar und dem Kunden. Abweichungen vom Vertrag, einschließlich entgegenstehender Geschäftsbedingungen des Kunden, werden zurückgewiesen. Diese gelten nur mit schriftlicher Bestätigung der Thira Solar.

 

§ 2 Angebot und Vertrag

 

  1. Das Angebot beschreibt die von der Thira Solar zu liefernden Produkte und Dienstleistungen und kann auch vom Kunden durchzuführende Vorbereitungen sein und stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Kunden werden lediglich aufgefordert, ein Angebot abzugeben.

  2. Der Vertrag kommt erst mit Auftragsbestätigung durch die Thira Solar zustande.

 

§ 3 Preis

 

  1. Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Beachten Sie, dass das Angebot die zum Zeitpunkt der Angebotserstellung geltende Mehrwertsteuer enthält. Zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gilt der jeweils gültige Mehrwertsteuersatz unter Berücksichtigung der Dienstzeit.

  2. Wird die Leistung nach 4 Monaten ab Vertragsschluss erbracht, behält sich die Thira Solar eine entsprechende Preisanpassung im Falle einer Lohn- und/oder Materialpreiserhöhung vor, sofern der Kunde diese zu vertreten hat für die Verzögerung.

 

§ 4 Zahlung

 

  1. Vor Anlieferung der Hauptmaterialien für Ihre Baustelle erhalten Sie eine Teilrechnung von 70 % des erzielten Gesamtverkaufspreises. Bei abweichendem Zeitpunkt der Teilmontage stellen wir bei Erstellung einer zweiten Teilrechnung nach Anlieferung des entsprechenden Materials eine gesonderte Rechnung aus. Erst nach Abnahme der Montagearbeiten berechnen wir abschließend 30 % des Gesamtverkaufspreises im Rahmen der Schlussrechnung. Vom Netzbetreiber verursachte Verzögerungen beim Zählertausch haben keinen Einfluss auf die Rechnungs- und Zahlungsbedingungen.

  2. Rechnungen werden rechtzeitig vor den oben genannten Fälligkeitsterminen ausgestellt. Schecks und/oder Zahlungsanweisungen werden nicht akzeptiert. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht des Kunden gilt nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aus diesem Rechtsverhältnis.

  3. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht des Kunden gilt nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aus diesem Rechtsverhältnis.

 

§ 5 Liefer- und Leistungsfristen, Rücktritt vom Vertrag, Gefahrenübergang

 

  1. Sofern nicht ausdrücklich ein Fixtermin vereinbart wurde (der schriftlich festgelegt werden muss), sind die von der Thira Solar angegebenen Lieferzeiten stets unverbindlich. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder von der Thira Solar nicht zu vertretender Ereignisse verlängern die Liefer- und Fixtermine angemessen, ohne dass dem Kunden hieraus Ansprüche erwachsen. Verzögert oder unterbricht die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, trägt der Kunde die entstehenden Mehrkosten.

  2. Wir behalten uns auch vor, von Verträgen wegen noch nicht fertiggestellter Lieferungen oder Leistungen zurückzutreten, wenn falsche Angaben über die Kreditwürdigkeit des Kunden gemacht werden oder objektive Gründe für die Zahlungsunfähigkeit des Kunden vorliegen (zB Zahlungsverweigerung). Es fehlt an Vermögen, um ein Insolvenzverfahren zu eröffnen. Kunden haben die Möglichkeit, vor der Auszahlung eine Vorauszahlung zu leisten oder angemessene Garantien zu stellen.

  3. Die Gefahr der Beschädigung, des Untergangs oder der Verschlechterung der Ware geht nach Einbau oder bei Alleinlieferung mit Auslieferung der Sache auf den Kunden über, auch wenn es sich um eine Teillieferung handelt.

 

§ 6 Warenanlieferung

 

  1. Versand, versteuert.

  2. Der Kunde muss jedoch am Tag der Lieferung zur Annahme anwesend sein und die Lieferung per LKW sicherstellen. Gehen Sie davon aus, dass der LKW über befestigte Wege oder Straßen frei durch den Arbeitsbereich fahren kann.

  3. Während der Lieferung verursachte Bodenschäden und zusätzliche Kosten für die Verletzung der Verpflichtungen des Kunden gemäß 6.2. (z. B. die Kosten einer Neuanreise) übernimmt die Thira Solar keine Haftung. Im Übrigen gilt die Haftungsvereinbarung in Ziffer 9 dieser AGB.

  4. Kunden müssen für einen sicheren Lagerbereich für Systemkomponenten sorgen. Es obliegt ihm, für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen.

 

§ 7 Eigentumsvorbehalt

 

  1. Alle Waren werden von Thira Solar unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller vom Kunden geschuldeten Forderungen Eigentum der Thira Solar.

 

§ 8 Gewährleistung und Garantie

 

  1. Soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist, richten sich die Gewährleistungsrechte des Kunden nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften.

  2. Sofern der Kunde Verbraucher ist, erfolgt der Verkauf gebrauchter Sachen einschließlich gebrauchter Zubehör- und Ersatzteile unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Bei neuen Sachen beträgt die vereinbarte Gewährleistungsfrist ein Jahr, es sei denn, der Kunde ist Verbrauch

  3. Herstellergarantie und Garantiebedingungen in Kraft zum Zeitpunkt der Lieferung.

  4. Jeden Mangel hat der Kunde der Thira Solar unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Thira Solar leistet nach ihrer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatz schadhafter Teile, Austausch oder (jedoch nur, wenn die Funktion der Anlage nicht beeinträchtigt wird) durch rückwirkende Minderung des Preises.

  5. Die Thira Solar garantiert nicht die tatsächliche Bereitstellung von Finanzierungen, Zuschüssen oder Unterstützung für Kunden.

  6. Sofern nicht ausdrücklich angegeben, lehnt die Thira Solar jegliche Gewährleistung ab.

  7. Die dem Kunden im Rahmen der Angebotserstellung mitgeteilte Einspeiseertragsprognose ist unverbindlich und stellt keine Ertragsgarantie oder Garantie dar. Computermodelle sind Schätzungen und keine berechenbaren zukünftigen Leistungen von PV-Systemen, da die tatsächlichen Ertragsergebnisse von einer Vielzahl von Unsicherheiten abhängen, die auch von externen, unkontrollierbaren oder sich ändernden Ereignissen (z. B. Wetter) abhängen können.

 

§ 9 Haftung

 

  1. Die Thira Solar  haftet nur für Schäden (außer Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit), die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch die Thira Solar oder ihre Erfüllungsgehilfen beruhen Vertrag Wesentlich ist, dass die Erfüllung dieser Verpflichtung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und der Käufer regelmäßig auf die Einhaltung dieser Verpflichtung vertrauen kann. Hiervon ausgenommen sind Versuche der Thira Solar, für ihre Kunden Finanzierungen, Zuschüsse oder Fördermittel zu erhalten. Der Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Thira Solar.

  2. Keine Haftung für weitere Schäden. Die Gewährleistungsansprüche der Thira Solar für die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes und nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

  3. Der Auftraggeber ist für die Erfüllung aller bauplanerischen und bauordnungsrechtlichen Anforderungen verantwortlich. Dazu gehören insbesondere auch strukturelle Aspekte, die durch die Ausführung delegierter Dienstleistungen beeinflusst werden können. Änderungen, Ergänzungen und Verbesserungen, die aufgrund von Auslassungen oder unvollständiger Übermittlung von Informationen an Wegatech erforderlich sind, gehen zu Lasten des Kunden.

 

§ 10 Datenschutzerklärung

 

  1. Alle für die Auftragsabwicklung notwendigen personenbezogenen Daten werden im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen in maschinenlesbarer Form erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt. Die Thira Solar erhebt, nutzt und gibt personenbezogene Daten nur dann weiter, wenn dies gesetzlich erlaubt ist oder die Nutzer in die Datenerhebung einwilligen. Die für die Bestellabwicklung erforderlichen Daten wie Name und Anschrift werden im Rahmen der Vertragsabwicklung an das mit der Lieferung beauftragte Unternehmen oder sonstige Dritte weitergegeben, derer sich die Thira Solar zur Vertragserfüllung bedient. Ausführung des Vertrages. Wir versichern, dass wir Ihre personenbezogenen Daten nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, dass wir dazu gesetzlich verpflichtet sind oder Sie zuvor ausdrücklich eingewilligt haben. Soweit wir zur Durchführung und Abwicklung von Verarbeitungsprozessen Dienstleistungen Dritter in Anspruch nehmen, werden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten.

 

§ 11 Schriftformerfordernis

 

  1. Änderungen und Ergänzungen des Vertragsverhältnisses sowie mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

 

§ 12 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

 

  1. Erfüllungsort ist Singen.

  2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder unter ihnen geschlossenen Verträgen ist gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen Singen.

  3. Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Thira Solar und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der Vorschriften des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

 

§ 13 Schlussbestimmungen

 

  1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

Singen den 01. März 2023

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